Mit der Verabschiedung des EEG 2023 im Juli wurden auch die 70%-Regelung überabeitet. Doch das hielt nicht lange: Im Huckepack zu einer Novellierung des Energiesicherungsgesetzes kam die nächste, wichtige Änderung zu dieser Regelung schon Mitte Oktober. Was gilt jetzt genau?
Die „70%-Regelung“ wurde 2012 ins Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) geschrieben. Sie gab vor, dass PV-Anlagen mit einer Nennleistung bis 25 kWp nicht die maximale Nennleistung auch an das Stromnetz abgeben durften, sondern nur maximal 70% davon. Eine 10 kWp-Anlage musste also technisch sicherstellen, dass nur maximal sieben Kilowatt Leistung ins Netz gelangt sind. Hintergrund der Regel waren die Netzbetreiber, die damals Sorge um das Stromnetz hatten. In 2010 und 2011 gab es einen Rekord-Zubau an PV-Leistung in Deutschland von über sieben Gigawatt pro Jahr.
Schon jetzt muss man unterscheiden, welche PV-Anlage man betrachtet: Bei einer Anlage, die als Eigenversorgungsanlage mit Batteriespeicher ausgestattet ist, hat die Regelung in der Praxis praktisch keine Bedeutung. Durch die Nutzung als Eigenverbrauch wird schon ein Teil der erzeugten Strommenge weggenommen, auch der Batteriespeicher wird an sonnigen Tagen über den ganzen Tag weg geladen. Damit entsteht die Situation, dass bei einer 10 kWp-Anlage sieben Kilowatt ins Netz gehen sollen, praktisch nie.
Bei einer Volleinspeise-Anlage mit idealer Südausrichtung kann das dagegen auftreten, jedoch auch nur in seltenen Fällen. Neben der maximalen Strahlung muss nämlich auch die Außentemperatur passen. Im Sommer, wenn es heiß ist, sinkt ja der Wirkungsgrad von Solarzellen, dann wird die Situation, dass über 70% der Nennleistung ins Netz gehen sollen, auch kaum erreicht. Und wenn, dann nur recht kurz.
Über das Jahr betrachtet ergibt sich - je nach Anlage - durch die Regelung ein Minderertrag, der zwischen 0 und ca. 3 Prozent des Jahresertrages liegen kann, also viel, viel weniger, als der Name „70%-Regelung“ suggeriert.
Zum vollständigen Artikel:
https://www.dgs.de/news/en-detail/281022-70-regelung-was-gilt-nun/
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